Vereinseigener Sportstättenbau
Beschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
- Bedarfsanmeldung: ausgefülltes Formular "Bedarfsanmeldung", kurze Beschreibung des Vorhabens mit Aussage zu den Gesamtkosten.
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/antrag_zuwendung_sportstaettenbau.pdf
- Antrag: Antragsunterlagen gemäß Checkliste
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/checkliste_antragsunterlagen.pdf
Formulare
- Förderungsgrundsätze:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bedarfsanmeldung Vereinseigener Sportstättenbau:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Merkblatt für Vereine:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Checkliste Antragsunterlagen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Merkblatt zu Eigenleistungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO), insb. §§ 23 und 44 LHO, Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Bemerkungen
- Programm Vereinseigener Sportstättenbau - Zuwendungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016