Beratung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements
Beschreibung
Der Arbeitgeber kann den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb nur effektiv sicherstellen, wenn er auf eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zurückgreifen kann. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten muss er bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe im Unternehmen regeln. Dies fordert dass Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Unterstützt wird der Arbeitgeber durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt, deren Beratungsdienste er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Anspruch nehmen muss. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen sind in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beschrieben.
Darüber hinausgehend können Arbeitsschutz(management)systeme sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.
Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Zuständigkeit
Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2
Michèle Wachkamp
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Arbeitsschutzgesetz
Verfahrensablauf
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)
Kosten
Beratung im Rahmen der Überwachungsaufgabe gebührenfrei
Bemerkungen
- Kleine Schritte - Große Wirkung - Arbeitsschutz organisieren (Praxistipps für Kleinbetriebe / Handlungshilfe zur Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Kleinstbetrieben):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Wissensplattform AMS:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Broschüre Arbeitsschutz für Kleinbetriebe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Sozialnetz Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen