elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Elektronischer Identitätsnachweis; Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können von Anbietern im Internet oder von Automaten bestimmte Daten von Ihrem Personalausweis ausgelesen werden. Sie können Einsicht darin erhalten, welche Daten ausglesen werden können.

    Beschreibung

    Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

    Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten folgende Daten übermittelt werden:

    Familienname und Vornamen(n)

    Geburtsdatum und -ort

    Anschrift und Postleitzahl

    wenn angegeben: Geburtsname

    wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername

    wenn angegeben: Doktorgrad

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber. Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

    Zuständigkeit

    Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:

    Bemerkungen

    Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auch unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 04.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Eid, Ausweisdaten, neu, nPA, ePA, Personalausweisdaten, Online-Ausweisfunktion, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, PA-Daten, Ausweis-Chip, PA, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English