Elektronischer Identitätsnachweis; Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können von Anbietern im Internet oder von Automaten bestimmte Daten von Ihrem Personalausweis ausgelesen werden. Sie können Einsicht darin erhalten, welche Daten ausglesen werden können.
Beschreibung
Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten folgende Daten übermittelt werden:
Familienname und Vornamen(n)
Geburtsdatum und -ort
Anschrift und Postleitzahl
wenn angegeben: Geburtsname
wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
wenn angegeben: Doktorgrad
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber. Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.
Zuständigkeit
Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
- BMI - Bürgerkommunikation zu Pass- und Ausweisdokumenten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:
- Personalausweisportal:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auch unter
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Digitaler Verbraucherschutz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 04.11.2022
Stichwörter
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