Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.

    Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.

    Zuständigkeit

    An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.

    Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.

    Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent  überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.

    Kosten

    Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Medikamente, Tierarznei, Hausapotheke, Veterinärrecht, Arzneimittelrecht, Veterinäre, Veterinärapotheke, Tierärztin, Tierarzt, Arzneimittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de