Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Anmeldung weitere Wohnung
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
- Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Zumeldung einer Wohnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Kosten
Keine
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01. 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 29.03.2023
Stichwörter
Zweitwohnung, Fernsehen, Nebenwohnung, Studentenwohnung, Fernseher, Stadtwohnung, GEZ, Nebenwohnung, Strandhaus