Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Beschreibung
Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
- Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
- Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
- Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern
Ansprechpartner
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Hotline zur beruflichen Anerkennung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 1815-1111(Die Hotline ist auch aus dem Ausland erreichbar. Die Beratung erfolgt auf Deutsch oder auf Englisch. Dem Anrufer werden lediglich die üblichen Kosten ins deutsche Festnetz berechnet. Außerhalb der Servicezeiten können Fragen auch über unser Kontaktformular gestellt werden)
Internet
Erforderliche Unterlagen
Für die Hotline-Beratung benötigen Sie keine Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde.
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern.
Weitere Informationen
- Zentrales Willkommens-Portal:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen über die Hotline und ihre Angebote, Telefonnummer und Sprechzeiten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Flyer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge (BMAF):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Portal Anerkennung in Deutschland:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Beratungsstellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Beratungsstellen):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 134 am 15.02.2016
Geändert am 01.06.2023
Stichwörter
Aufenthalt, ausländischer Studienabschluss, Jobsuche, Anerkennung, Berufsqualifikation, Referenzberuf, Arbeitssuche, Ehegattennachzug, Make it in Germany, ausländischer Abschluss, Blaue Karte, Anerkennungsverfahren, Arbeitsmarkt, Ausländische Qualifikation, Gleichwertigkeitsprüfung, Zuwanderung, Beruf, Einreise, Familiennachzug, ausländischer Berufsabschluss, Spracherwerb