Sonderrufnummern Einrichtung Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

    Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte - Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

    Beschreibung

    Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.

    Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:

    • Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
    • Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
    • Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
    • Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
    • Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern  

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Hotline zur beruflichen Anerkennung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1815-1111(Die Hotline ist auch aus dem Ausland erreichbar. Die Beratung erfolgt auf Deutsch oder auf Englisch. Dem Anrufer werden lediglich die üblichen Kosten ins deutsche Festnetz berechnet. Außerhalb der Servicezeiten können Fragen auch über unser Kontaktformular gestellt werden)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Hotline-Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde.

    Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 134 am 15.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    ausländischer Abschluss, Referenzberuf, Arbeitsmarkt, Ehegattennachzug, Make it in Germany, Familiennachzug, Zuwanderung, Beruf, Berufsqualifikation, Spracherwerb, Einreise, ausländischer Studienabschluss, Blaue Karte, Anerkennungsverfahren, Arbeitssuche, Jobsuche, Aufenthalt, ausländischer Berufsabschluss, Gleichwertigkeitsprüfung, Ausländische Qualifikation, Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English