Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern ZulassungOnline erledigen

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Beschreibung

    Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten sind gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.

    Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 3152

    60101 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 153002-0

    Telefax: +49 69 153002-60

    E-Mail: geschaeftsstelle@stbk-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag ist formlos zu stellen mit einer Darstellung:

    • welche konkrete Tätigkeit ausgeübt werden soll,
    • wieso durch diese gewerbliche Betätigung die beruflichen Pflichten als Steuerberater nicht gefährdet sind

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu stellen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 19.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freiberufler, StBK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English