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    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.

    Hinweis:

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Zuständigkeit

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Erforderliche Unterlagen

    • Die Antragsformulare sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erhältlich.
    • Einwilligung des Flugplatzbetreibers (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzbetreiber ist)

    Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:

    • Nachweis des Benutzungsrechts
    • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
    • Karte im Maßstab 1:25000
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
    • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
    • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung)
    • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde:
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters
      • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
      • Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrern, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
      • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Nachweis der Bodenunfallversicherung
      • Nachweis der Inübunghaltung der teilnehmenden Kunstflugpiloten
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Die Regierungspräsidien bieten in ihrem jeweiligen Internetauftritt ein Antragsformular an:

    Voraussetzungen

    Als Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.

    Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I - 68/96, geändert durch NfL I - 164/06 (Bekanntmachung zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag schriftlich zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Fristen

    Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 03.07.2013

    Geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Luftfahrschau, Kunstflug, Luftkampf, Flugzeug, Flugtage, Flugschau, Kunst- und Formationsflug, Flugprogramm