Versorgung bei Impfschaden beantragen
Beschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.
Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld. Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
Weitere Informationen siehe die Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder
- Verdacht auf Impfschadensfall melden
- Schutzimpfungen
- Verdacht auf Impfschadensfall melden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Schutzimpfungen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde. In Hessen erfolgt die Antragsbearbeitung im Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Adresse
Postanschrift
Postfach 2351
36013 Fulda
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 661 6207-0
Telefax: +49 611 327-644915
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
- § 60 IfSG Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 61 IfSG Gesundheitsschadensanerkennung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 62 IfSG Heilbehandlungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 63 IfSG Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 65 IfSG Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 IfSg Zahlungsverpflichteter:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 20d Abs. 1 SGB V SIRL - Schutzimpfungsrichtlinie:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013
Geändert am 30.01.2023
Stichwörter
Gesundheitsschäden, Infektionskrankheit, Rente, Entschädigung, Impfung, Infektionskrankheiten, Infektionsschutz, Heilbehandlung, Impfen, Versorgung, Infektion, Impfschädigung, Schutzimpfung, Rehabilitation