Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei.
Beschreibung
Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:
- Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Zuständigkeit
Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen an 365 Tagen im Jahr.
Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat oder in Gebärdensprache erhalten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Täglich 00:00 - 24:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 8000 116016
E-Mail: info@hilfetelefon.de
Erforderliche Unterlagen
keine
Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:
-
Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
-
Geburts- und Heiratsurkunden,
-
Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
-
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
-
Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Hilfetelefongesetz (HilfetelefonG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Anlaufstellen für Beratung und Kooperation in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Frauenhäuser in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Familienatlas:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Unterstützende Institutionen
- Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe B Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022
Geändert am 12.05.2023
Stichwörter
KO-Tropfen, Gewalt in der Familie, Sorgentelefon, Beziehungestaten, Gewalt gegen Frauen, Ehrenmord, Gewalt im Namen der "Ehre", Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Gewalt in der Ehe, Zwangsverheiratung, Ehegewalt, Zwangsprostitution, Vergewaltigung, Frauenhandel, Gewalt, Häusliche Gewalt, physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen, Stalking, Genitalverstümmelung, psychische Gewalt, Gewalt in Pflegesituationen, Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und Gewalt gegen ältere Frauen, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt im Rahmen von Prostitution