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    Instandsetzerkennzeichen ZuteilungOnline erledigen

    Instandsetzerkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen.
     

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Zuständigkeit

    Hessische Eichdirektion

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Hessische Eichdirektion

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofallee 3

    64283 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 9501-0

    Telefax: +49 6151 9501-102

    E-Mail: poststelle@hed.hessen.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    • Antragsvordruck , siehe nachstehenden Link zur Hessischen Eichdirektion - Formulare -
    • Fachkundenachweise für befugtes Personal:
      • für den Betriebsinhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Nachweis der Meisterprüfung oder mindestens eine 5 JährigeTätigkeit in einem einschlägigen Beruf
      • für andere Mitarbeiter: Nachweis der Meister- oder Gesellenprüfung beziehungsweise mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
      • für Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen (zusätzlich): Nachweis einer Schulung bei betreffenden Herstellerfirma

    Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden.
     

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

    • Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet.
    • Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befugnis, ein Instandsetzerkennzeichen zu verwenden, beantragen Sie bitte auf dem vorgeschriebenen Formular bei den zuständigen Stellen.

    • Füllen Sie den Vordruck bitte vollständig aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen ein.
    • Ihr Antrag wird geprüft. Ist dieser genehmigt, wird Ihnen mit einer Urkunde die Befugnis und das Instandsetzerkennzeichen erteilt

    Fristen

    Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Kosten

    Die Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Eichdirektion, Eichung, Mess- und Eichwesen, Prüfstelle, Eichpflicht, Eichamt, Nacheichung, Justierung