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    Handelsregister Eintragung

    Eintragung in das Handelsregister

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

    Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

    Zuständige Stelle

    für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

    für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft

    Zuständigkeit

    für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

    für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
    • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
    • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt ( www.handelsregisterbekanntmachungen.de )

    Bearbeitungsdauer

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

    Kosten

    Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMJV am 11.09.2014

    Geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Handelsregistereintrag