Handelsregister Einsicht gewähren

    Einsicht in das Handelsregister nehmen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.

    Beschreibung

    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 13

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
    Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kaufmann, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaft, Gesellschafterin, AG, Kommanditgesellschaften Aktien, Auskunft, Kapitalgesellschaften, Kaufleute, Personengesellschaften, Gesellschaft beschränkter Haftung, Gesellschafter, Handelsregisterauszug, Geschäftsführerin, Kauffrau, OHG, Offene Handelsgesellschaften, Prokurist, Gesellschaft, KGaA, Handelsregister, Geschäftsführer, Gemeinsames Registerportal, HGB, Prokuristin, Handel Eintrag, Abruf elektronischer Abdruck, Kommanditgesellschaften, Unternehmen, Kapitalgesellschaft, Aktiengesellschaft, KG, Ausdruck, GmbH

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English