Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes Gewährung

    Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen

    Beschreibung

    Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen. 

    Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:

    • Experimentelle Entwicklungsvorhaben: 
    • Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung von Innovationen, zum Beispiel die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Markt- und Praxiseinführungen:
      • konzeptionelle Planung und Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
      • Studien zur technischen Durchführbarkeit, zum Beispiel zur Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten.

    Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die den Bereichen der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzuordnen sind oder
    • die den am Markt und in der Praxis eingeführten, dem Stand der Technik sowie organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards entsprechen.

    Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen. 
     

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 313 B

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3310

    E-Mail: info@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landwirtschaftliche Rentenbank, Fördergeschäft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Fax: +49 69 2107-6444

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Vollständige und aussagekräftige Projektskizze des innovativen Projekts, bestehend aus: 

    • Deckblatt
    • Zielsetzung
    • Arbeitsplan 
    • Zeitplan 
    • Verwertungsplan 
    • Unternehmensdaten
    • Finanzierungsplan

    Weitere erforderliche Unterlagen sind: 

    • KMU-Erklärung 
    • Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen an unabhängige Experten

    Hinweis: Sofern Ihr Vorhaben als Verbund mit mehreren Projektpartnern geplant ist, sind neben der gemeinsamen Projektskizze für jeden Verbundpartner separate Vorkalkulationen/ Finanzierungspläne einzureichen. 
     

    Formulare

    Formulare: 

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis und 
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis (Zugang über easy-online)

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Voraussetzungen

    Förderungsfähig sind Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die mindestens eine der folgenden Merkmale erfüllen: 

    • Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Zielen der Bundesregierung im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und ist geeignet, als Beispiel zu wirken. 
    • Das Vorhaben ist geeignet, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren beziehungsweise bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln. Hierzu gehören auch Vorhaben zur Erprobung neuer Formen der Landbewirtschaftung, der Fischerei oder der Tierhaltung.  
    • Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien. Dies schließt die Schaffung von Erwerbsalternativen für Landwirte und ihre Familienmitglieder im ländlichen Raum ein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Fertigen Sie zunächst mit Hilfe des Leitfadens für Skizzeneinreicher eine aussagekräftige Projektskizze an und senden Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    • Die BLE bewertet Ihr Vorhaben fachlich und fordert Sie, wenn es als förderwürdig eingestuft wird, zu einer formalen Antragsstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf.
    • Mit der Antragsaufforderung teilt Ihnen die BLE den Direktlink zum elektronischen Antragssystem easy-online mit.
    • Über easy-online stellen Sie nun einen formalen Antrag.
    • Über die finale Förderwürdigkeit Ihres Projekts entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine schriftliche Förderzusage (Bewilligungsbescheid). 
    • Senden Sie Ihren Verwendungsnachweis der Fördergelder spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftliche Rentenbank. 
       

    Fristen

    • Einreichen des Zwischenberichts bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank: spätestes vier Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres 
    • Einsenden des Verwendungsnachweises der Fördergelder: spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens

    Bearbeitungsdauer

    Vom Antragsaufkommen abhängig

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 26.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Agrarwirtschaft, Weinbau, Fischerei, Innovationsförderung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Aquakultur, Landwirtschaftliche Rentenbank, Markt- und Praxiseinführung, Innovation, Förderung, Experimentelle Entwicklung, Gartenbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English