Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Zulassung

    Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen beantragen

    Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Damit Sie zum Examen zugelassen werden, müssen Sie

    • eine bestimmte Vorbildung,
    • entsprechende Berufspraxis und
    • konkrete Prüfungstätigkeit

    nachweisen können.

    Prüfungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr eines Jahres statt.

    Ansprechpartner

    Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 726161-0

    Fax: +49 30 72616126-0

    E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die Vorbildung und den beruflichen Werdegang

    • Zeugnisse über

      • Hochschulprüfungen,
      • andere einschlägige Prüfungen und
      • die berufliche Tätigkeit mit Angaben über Art und Umfang der Prüfungstätigkeit,
      • im Original oder als beglaubigte Abschrift
    • Erklärung darüber, ob und wo Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben

    • Nachweis der Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung

    • Nachweis der Prüfungstätigkeit

    • Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung

    • gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen

    Formulare

    Formulare: Anträge und Formulare zur Antragstellung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

    • eine abgeschlossene Hochschulausbildung
    • Ausnahmen:
      • 10 Jahre Tätigkeit bei

        • einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin,
        • einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
        • einem vereidigten Buchprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin,
        • einer Buchprüfungsgesellschaft,
        • einem genossenschaftlichen Prüfungsverband,
        • der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder
        • einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
      • alternativ: mindestens 5 Jahre Tätigkeit als

        • vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder als
        • Steuerberater oder Steuerberaterin
    • eine praktische, dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tätigkeit nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:

      • 3 Jahre oder

      • 4 Jahre, wenn die Regelstudienzeit Ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung weniger als 8 Semester beträgt,

      • bei einer Stelle, die oben unter "10-jährige Tätigkeit" genannt ist

    • davon: mindestens 53 Wochen (Vollzeit) Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung am Abfassen von Prüfungsberichten (Prüfungstätigkeit)

      • Wenn Sie keine Berufsausbildung haben, aber 10 Jahre im Bereich Wirtschaftsprüfung gearbeitet haben, müssen Sie die Prüfungstätigkeit nach dem 5. Jahr Ihrer Mitarbeit geleistet haben.
      • Wenn Sie 5 Jahre Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin oder Steuerberater/Steuerberaterin als Zulassungsvoraussetzung einbringen, müssen Sie die Prüfungstätigkeit während oder nach dieser Tätigkeit durchgeführt haben.
    • Ausnahme: Sie müssen die Prüfungstätigkeit nicht nachweisen bei mindestens 15 Jahren Tätigkeit

      • als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder
      • als Steuerberater oder Steuerberaterin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer oder bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin:

    • Laden Sie das Dokument "Anträge und Formulare zur Antragstellung" auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
    • Füllen Sie die auf Ihren Fall zutreffenden Formulare aus.
    • Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Schicken Sie den Antrag und die Unterlagen per Post oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle oder die Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.
    • Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihre Unterlagen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Examen zugelassen.
    • Sie erhalten einen Bescheid und bei Zulassung eine schriftliche Einladung zu jeder schriftlichen und mündlichen Modulprüfung.

    Fristen

    Anmeldefristen:

    • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
    • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres

    Sie beantragen die Zulassung immer zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie können den Antrag nicht im Voraus für einen späteren Prüfungstermin stellen.

    Diese Fristen gelten auch, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung anmelden oder die Prüfung wiederholen.

    Bearbeitungsdauer

    • Zulassung zum Examen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung
    • Einladungen zu den Modulprüfungen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten Modulprüfung.

    Kosten

    • Zulassungsgebühr: EUR 500,00
    • Prüfungsgebühren: EUR 500,00 pro Klausur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 10.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wirtschaftsprüfer Prüfung, Wirtschaftsprüfer Examen, Anmeldung Wirtschaftsprüfungsexamen, WP Examen, Modularisierung Wirtschaftsprüfungsexamen, Anmeldung Wirtschaftsprüferexamen, Anmeldung Modulprüfung, Wirtschaftsprüferordnung, Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English