Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderung

    Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden

    Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.

    Beschreibung

    Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

    Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

    Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

    Ansprechpartner

    Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Postfachadresse

    Postfach 301882

    10746 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 726161-0

    Fax: +49 30 726161-212

    E-Mail: berufsregister@wpk.de

    E-Mail: kontakt@wpk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
    • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

    Voraussetzungen

    • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
    • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
      • Änderung der Gesellschaftsform
      • Eigentumsverhältnisse
      • Kapitalerhöhung
      • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

    Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

    Fristen

    Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    10 Werktage (Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 22.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2025

    Stichwörter

    Gesellschaftsvertrag, WPK, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English