Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden
Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.
Beschreibung
Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.
Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.
Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.
Ansprechpartner
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 301882
10746 Berlin
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 726161-0
Fax: +49 30 726161-212
E-Mail: berufsregister@wpk.de
E-Mail: kontakt@wpk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
- eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
- Änderung der Gesellschaftsform
- Eigentumsverhältnisse
- Kapitalerhöhung
- Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.
Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.
Fristen
Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.
Bearbeitungsdauer
10 Werktage (Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 22.05.2025
Stichwörter
Gesellschaftsvertrag, WPK, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer