Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

    Leistungen zur sozialen Teilhabe in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.

    Beschreibung

    Ist Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit gefährdet, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.

    Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn die durch den Unfall oder die Berufskrankheit entstandenen körperlichen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen Ihre bisherige Teilhabe beeinträchtigen.

    Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist es, frühzeitig und mit allen geeigneten Mitteln Ihre selbstbestimmte Teilhabe zu fördern, damit Sie ein möglichst unabhängiges, eigenständiges und eigenverantwortliches soziales Leben führen können.

    Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität.

    Geeignete und erforderliche Maßnahmen wählen Sie gemeinsam mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus.

    Bei der Auswahl Ihrer Leistung werden insbesondere Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihr Geschlecht, Ihre familiären Verhältnisse, Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse sowie bei Müttern, Vätern und Kindern mit Behinderung deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt.

    Leistungen zur sozialen Teilhabe werden in der Regel als Sachleistungen erbracht. In Ausnahmefällen ist die Erbringung als Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets möglich. Mithilfe des Persönlichen Budgets soll Ihre Selbstbestimmung gefördert werden.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Leistungen zur sozialen Teilhabe werden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit automatisch behördlich festgestellt und von Amts wegen erbracht.
    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit ist Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe eingeschränkt.
    • Die Voraussetzungen für Leistungen zur sozialen Teilhabe sind jedoch abhängig von der jeweiligen Leistungsart.
    • Sollten Sie hier spezielle Fragen zu einzelnen Leistungen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Leistungen zur sozialen Teilhabe werden automatisch ermittelt und erbracht, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung beziehungsweise Einschränkung der Teilhabe am sozialen Leben vorliegt oder vorliegen wird. Es ist kein Antrag notwendig.

    Dies erfolgt oftmals im Rahmen des Rehamanagements. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse führt dazu mit Ihnen ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Bedarfe rechtzeitig und umfassend erkennen und richtig einschätzen zu können.

    Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post: 

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Wohnungshilfe, Unfall, Teilhabe, Kraftfahrzeughilfe, Assistenz, Berufsgenossenschaft, Behinderung, Kinderbetreuung, gesetzliche Unfallversicherung, Rehabilitationssport, Peer-Beratung, Unfallkasse, Haushaltshilfe, Förderung der Verständigung, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Bildung, Erholungsaufenthalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English