Flaggenzertifikat Verlängerung

    Flaggenzertifikat für Sportboote verlängern

    Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.

    Beschreibung

    Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

    Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
    Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

    Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.

    Online-Dienst

    Flaggenzertifikat online beantragen

    ID: B100019_103404583

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 301220

    20038 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-7114

    E-Mail: Flaggenzertifikate@bsh.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter (Online-)Antrag
    • zu verlängerndes Flaggenzertifikat im Original
    • gegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in Kopie
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)
    • Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.

    Per Post:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
    • Wählen Sie das PDF-Formular "Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates" an.
    • Sie können es am Computer ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
    • Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.

    Online:

    • Für den Online-Antrag rufen Sie den Bereich für "Flaggenzertifikate" des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen.
    • Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen. Das Flaggenzertifikat im Original müssen Sie zur Verlängerung per Post an das BSH senden.

    Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.

    Fristen

    Geltungsdauer: 8 Jahre (Flaggenzertifikate obliegen einer festgelegten Gültigkeitsdauer. Diese beträgt 8 Jahre. Das gilt auch für eine Verlängerung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühr 88.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sportboot, Flaggenzertifikat verlängern, Flaggenzertifikat, deutsche Flagge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English