Sortenzulassung nach SaatG Verlängerung

    Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen

    Die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetragenen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Sorte läuft aus? Dann können Sie beim Bundessortenamt (BSA) eine Verlängerung der Zulassung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.

    Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.

    Online-Dienst

    Verlängerung einer zugelassenen Sorte online beantragen

    ID: B100019_107555384

    Beschreibung

    Auf der Internetseite des BSA gelangen Sie über "Antragssteller" "Sonstige Formulare" zum Antragsformular.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundessortenamt (BSA)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 610440

    30604 Hannover

    Hausanschrift

    Osterfelddamm 80

    30627 Hannover

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 68  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haberhof
      Linie:
      • Bus: 125

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 9566-50

    Fax: +49 511 9566-9600

    E-Mail: bsa@bundessortenamt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Bundessortenamt

    Empfänger: Bundessortenamt

    IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40

    BIC: MARKDEF1860

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

    Stichwörter

    BSA

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Verlängerung der Sorte oder Nutzung des Formulars auf der Internetseite des BSA.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein 
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Das BSA hat die Sorte bereits zugelassen.
    • Die registerlichen Voraussetzungen werden erfüllt, das heißt, die Sorte ist noch unterscheidbar, homogen und beständig.  
    • Die Anbau- und Marktbedeutung rechtfertigt eine Verlängerung oder die Verlängerung ist zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

    Online:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular ("Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung") aus.
    • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie 
      • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und 
      • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
    • Senden Sie den Antrag online ab.

    Per Post oder per Fax:

    • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken. 

    Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Jahre (Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Sortenzulassung stellen. Eine bereits zugelassene landwirtschaftliche Pflanzensorte wird für weitere 10 Jahre, bereits zugelassene Reb- und Obstsorten weitere 20 Jahre zugelassen. Entscheidet das BSA über einen Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Sortenzulassung nicht unanfechtbar, so verlängert sich die Dauer der Sortenzulassung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn das BSA die Verlängerung ablehnt, kann es für die Anerkennung und den Vertrieb dieser Sorte eine Auslauffrist bis spätestens zum 30. Juni des 3. Jahres nach Ablauf der Zulassungsdauer setzen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Jahre (Verlängerung ist zwei Jahre vor Zulassungsende zu beantragen. Über die Verlängerung wird mit Ende der Zulassung entschieden.)

    Kosten

    Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz). Zahlungsweise: Überweisung: Gebühr 450.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zuchtergebnis, Pflanze, BSA, Sortenzulassung, Saatgut, Europäischer Sortenkatalog, Sorte, Registerprüfung, Sortenliste, Zuchtprodukt, Züchterin, landeskultureller Wert, Zulassung, Züchter, Bundessortenamt, Züchtung, Pflanzensorte, Wertprüfung, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English