Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung

    Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen

    Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

    Beschreibung

    Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
    Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
    Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
    Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

    zuständige Stelle

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Tel.: +49 228 9968450
    Fax.: +49 228 68453101
    Internet: www.ble.de

    Zuständigkeit

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Tel.: +49 228 9968450
    Fax.: +49 228 68453101
    Internet: www.ble.de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Zentrale Bonn-Mehlem

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 6845-3444

    Telefon Festnetz: +49 22899 6845-0

    E-Mail: info@ble.de

    Internet

    Stichwörter

    BLE

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522 - Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3393

    E-Mail: oekoverordnung@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Akkreditierung
    • Qualitätsmanagement
    • qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
    • Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
    • schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
      • Kontrolle
      • Bewertung und Zertifizierung
      • Dokumentation von Kontrollergebnissen
      • Sanktionierung
      • Risikoanalyse
      • Probenahmen und Gebührenerhebung
    • finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
    • ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

    • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
      • Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
    • Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.

    Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:

    • Kontrollbereich A:
      • Landwirtschaftliche Erzeugung
      • Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
      • Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
    • Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
    • Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
    • Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
    • Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln

    Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.

    Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
    Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Herstellung von Futtermitteln, Kontrollstelle, Herstellung verarbeiteter Lebensmittel, Vergabe an Dritte, Zulassung, Vergabe an Subunternehmer, landwirtschaftliche Erzeugung, Imkerei, Meeresalgen und Aquakultur, Handel mit Drittländern, ökologischer Landbau, Import, Biolebensmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English