Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen
Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Beschreibung
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.
zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de
Zuständigkeit
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BLE
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522 - Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3393
E-Mail: oekoverordnung@ble.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Akkreditierung
- Qualitätsmanagement
- qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
- Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
- schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
- Kontrolle
- Bewertung und Zertifizierung
- Dokumentation von Kontrollergebnissen
- Sanktionierung
- Risikoanalyse
- Probenahmen und Gebührenerhebung
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
- Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
- Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
- Kontrollbereich A:
- Landwirtschaftliche Erzeugung
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
- Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.
Weitere Informationen
- Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Verzeichnis der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kontrollstellen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Informationen zum Ökologischer Landbau auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Zentrales Internetportal für Ökologischen Landbau - eine Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 28.05.2021
Stichwörter
Herstellung von Futtermitteln, Kontrollstelle, Herstellung verarbeiteter Lebensmittel, Vergabe an Dritte, Zulassung, Vergabe an Subunternehmer, landwirtschaftliche Erzeugung, Imkerei, Meeresalgen und Aquakultur, Handel mit Drittländern, ökologischer Landbau, Import, Biolebensmittel