Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten

    Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und brauchen Unterstützung, um Schwierigkeiten zu überwinden? Dann können Sie eine Förderung durch das Jobcenter oder einen Träger erhalten.

    Beschreibung

    Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen? 

    Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:

    • kein Schulabschluss
    • kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
    • Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
    • Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
    • familiäre Konflikte
    • schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
    • finanzielle Probleme oder Schulden
    • gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme 

    Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:

    • Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
    • Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
    • Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
    • Begleitung bei Behördengängen
    • Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
    • Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
    • Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven 
    • Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
       

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie

    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
    • einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und

    aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben

    • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
    • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.

    • Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
    • Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
    • Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Stichwörter

    Übergang Schule Beruf, arbeitslos, Förderung, Jugendberufsagenturen, Jobsuche, Jugendsozialarbeit, Jobcenter, Wohnungssuche, NEETs, Bürgergeld, Ausbildungsplatzsuche, Jugendliche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English