Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung Bewilligung
    99007054017000

    Qualifizierungsgeld für Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung beantragen

    Wenn Ihre Beschäftigten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können Sie für die Dauer der Maßnahme für Ihre Beschäftigten ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleitung von der Agentur für Arbeit erhalten.

    Beschreibung

    Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.

    Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Ein wesentlicher Teil Ihrer Belegschaft bedeutet 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.

    Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Ihre Beschäftigten mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoentgelts.

    Online-Dienst

    Qualifizierungsgeld online beantragen

    ID: B100019_122977646

    Beschreibung

    Mithilfe der eServices der Agentur für Arbeit können Sie die Dokumente zur Beantragung des Qualifizierungsgeldes online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
    • Einverständniserklärungen der Beschäftigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die betrieblichen Voraussetzungen sind:
      • In Ihrem Betrieb gibt es strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe und diese betreffen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten.
      • Sie finanzieren die berufliche Weiterbildung.
      • Sie treffen durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag betriebsbezogene Regelungen über
        • die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes.
        • die damit verbundenen Perspektiven Ihrer Beschäftigten für eine nachhaltige Anstellung im Betrieb und
        • das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs,
    • Die Beschäftigten in der Weiterbildung müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses teilnehmen, sie haben in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen und ihr Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst.
    • Weitere Voraussetzungen sind:
      • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
      • Der Träger der Maßnahme ist für die Förderung zugelassen.
      • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden und hat maximal die Dauer einer Vollzeitmaßnahme. Eine Vollzeitmaßnahme ist im §180 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) definiert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Als Arbeitgeber können Sie das Qualifizierungsgeld für alle Beschäftigten, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, bei der Agentur für Arbeit beantragen

    • Laden Sie den Antrag, die Liste der Beschäftigten sowie die Abrechnungsliste herunter und füllen Sie die Dokumente aus.
    • Laden Sie die Dokumente über den eService der Agentur für Arbeit hoch. Sie müssen darüber hinaus von allen an der Weiterbildung teilnehmenden Beschäftigten eine Einverständniserklärung beifügen.
    • Die Agentur für Arbeit prüft die Unterlagen. Die Agentur für Arbeit kann Einsicht in die maßgebenden Unterlagen nehmen, zum Beispiel in Lohn beziehungsweise Gehaltsabrechnungen, Unterlagen zu Maßnahmen, Urlaubsanträgen und Ähnliches.
    • Die Agentur für Arbeit teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
    • Wenn Sie Qualifizierungsgeld erhalten, zahlen Sie dieses an die entsprechenden Beschäftigten aus.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie sollen den Antrag spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme stellen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 12 Wochen

    Kosten

    Als Arbeitgeber tragen Sie die Kosten der Weiterbildung. Für die Beschäftigten fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 24.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Stichwörter

    Weiterbildung, Qualifizierungsgeld, Kursgebühren, Fortbildung, Beschäftigte, Kostenübernahme, Lehrgangskosten, Strukturwandel, Beschäftigtenförderung, Weiterbildungsförderung, weiterbilden, Weiterbildungskosten, Beschäftigtenqualifizierung, Kurs, Qualifizierung, Lehrgang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de