ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen
Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Online-Dienst
ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
Voraussetzungen
- Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
- Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Innerhalb der Ausbildungsfrist können Sie den ATO-Wechsel und die Genehmigung des individuellen Ausbildungsprogramms jederzeit vor der Fortsetzung der Ausbildung beantragen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.)
Kosten
Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel: Gebühr ab 50,00 EUR bis 150,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.12.2024
Stichwörter
Ausbildungsorganisation, Pilotin, individuelle Ausbildungsprogramme, Luftfahrtpersonal, Ausbildung, zertifizierte Ausbildungsprogramme, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Schulwechsel, Ausbildungswechsel, ATO-Wechsel, fliegendes Personal, Pilot