Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen
Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen bereits eine ICAO-Lizenz aus einem Drittland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.
Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Online-Dienst
Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen online beantragen
Beschreibung
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Zahlungsweise
- Überweisung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- Nachweis über Flugerfahrung
- vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
Voraussetzungen
- Sie dürfen die Ausbildung nur mit einem genehmigten, individuellen Ausbildungsprogramm beginnen.
- Sie besitzen eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramme jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.)
Kosten
Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung aufgrund des Besitzes von ICAO-Drittstaaten-Lizenzen: Gebühr ab 60,00 EUR bis 180,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.12.2024
Stichwörter
ICAO, ICAO-Lizenz, Ausbildungserleichterungen, Ausbildung, Pilot, Luftfahrtpersonal, LBA, fliegendes Personal, Pilotin, Luftfahrt-Bundesamt, ICAO-Drittstaaten-Lizenz, individuelle Ausbildungsprogramme