Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz aus einem Drittland (Ausbildungserleichterungen) Erteilung

    Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen

    Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen bereits eine ICAO-Lizenz aus einem Drittland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.

    Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

    Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
     

    Online-Dienst

    Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen online beantragen

    ID: B100019_120915703

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-4100

    Fax: +49 531 2355-4197

    E-Mail: ato@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Vertretung: Vollmacht
    • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
    • Ausbildungsprogramm
    • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
    • Nachweis über Flugerfahrung
    • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
       

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen die Ausbildung nur mit einem genehmigten, individuellen Ausbildungsprogramm beginnen.
    • Sie besitzen eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
    • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Antrag per Post oder per Fax:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
       

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramme jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.)

    Kosten

    Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung aufgrund des Besitzes von ICAO-Drittstaaten-Lizenzen: Gebühr ab 60,00 EUR bis 180,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2025

    Stichwörter

    ICAO, ICAO-Lizenz, Ausbildungserleichterungen, Ausbildung, Pilot, Luftfahrtpersonal, LBA, fliegendes Personal, Pilotin, Luftfahrt-Bundesamt, ICAO-Drittstaaten-Lizenz, individuelle Ausbildungsprogramme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English