Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung
Sie können sich von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten befreien lassen, wenn Sie eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit einer gültigen Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung besitzen.
Beschreibung
Um erstmalig eine Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erwerben, müssen Sie dafür eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) mit einem individuellen Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt wurde.
Sie können sich jedoch von der vorgeschriebenen Pflicht befreien lassen, eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung sind. ICAO steht dabei für International Civil Aviation Organization und ATPL für Airline Transport Pilot Licence.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim LBA beantragen.
Online-Dienst
Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Nachweis über Flugerfahrung
- vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL), die von einem EU-Drittstaat ausgestellt wurde.
- Diese Lizenz muss eine gültige Musterberechtigung für das Luftfahrzeug umfassen, das für die ATPL-Praxisprüfung verwendet werden soll.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie können die Ausbildungsbefreiung jederzeit vor dem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung beantragen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)
Kosten
Gebühr für Antrag auf Befreiung von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten: Gebühr ab 60,00 EUR bis 180,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.12.2024
Stichwörter
Verkehrspilotin, Europäische Agentur für Flugsicherheit, Ausbildungserleichterungen, Luftfahrt-Bundesamt, ICAO-Drittstaaten-Lizenz, Luftfahrtpersonal, fliegendes Personal, Ausbildung, ICAO, Befreiung Ausbildungspflicht, LBA, ICAO-Lizenz, Verkehrspilot, EASA, Pilotin, Pilot