Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einreichen
Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.
Beschreibung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:
- ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
- ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
- ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen
Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.
Online-Dienst
Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Tätigkeitsnachweise
Voraussetzungen
- Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der EUTBV erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid
Verfahrensablauf
- Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der gsub ein.
- Ihre Unterlagen laden Sie in dem Portal direkt hoch.
- Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
- Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen müssen.
- Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
- Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.
Fristen
Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 9 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.07.2024
Stichwörter
EUTB, Teilhabeberatungsverordnung, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Beratungsangebote, EUTBV, Teilhabeberatung