Antrag auf Förderung von (Einzel-) Projekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland Bewilligung

    Förderung von Einzelprojekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland beantragen

    Wenn Sie ein bundesbedeutsames literarisches Einzelprojekt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für Ihr Projekt beantragen.

    Beschreibung

    Literarische (Einzel-)Projekte können eine Förderung der BKM erhalten, wenn sie von bundesweitem Interesse sind.

    Beispiele:

    • Projekte in Bezug auf bedeutende deutsche Schriftstellerinnen und Schriftsteller
    • Projekte an denen eine bundesweite Teilnahme möglich ist - beispielsweise Leseförderung

    Als Antragstellerin oder Antragssteller müssen Sie erklären, warum eine Förderung durch den Bund und nicht durch das Bundesland oder durch die Kommune sinnvoll ist.

    Zudem müssen Sie den Zweck und die Ziele des Projektes angeben. Die Angaben werden rund 3 Monate nach Abschluss des Projekts durch eine sogenannte Erfolgskontrolle überprüft.

    Der Zweck beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die mit der Zuwendung finanziell gefördert werden. Das Ziel beschreibt das mit der Finanzierung des Zwecks verfolgte übergreifende Ziel (zum Beispiel Vermittlung des Schaffens bedeutender Schriftstellerinnen).

    Ziele sind zum Beispiel:

    • Anzahl der Besucherinnen und Besucher,
    • Anzahl der Publikationen oder Seitenanzahl,
    • Bewerbung der Maßnahme auf der Internetseite oder in sozialen Medien,
    • Erstellung eigener Homepage,
    • Erfahrungsaustausch mit anderen Organisationen.

    Zusätzlich legt die BKM ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Nachhaltigkeit von Projekten. Die Nachhaltigkeit von Projekten macht die BKM beispielsweise an folgenden Kriterien fest:

    • Müllvermeidung auf Veranstaltungen,
    • Druckerzeugnisse aus 100-prozentigem Recycling-Papier,
    • energieoptimierte Klima und Heiztechnik,
    • Verzicht auf postalische Kommunikation,
    • Nutzung emissionsarmer Transportmittel.

    Im Regelfall erhalten bewilligte Projekte eine Teilfinanzierung. Nur in Ausnahmefällen werden die gesamten Kosten eines Projekts übernommen.

    Bei der Teilfinanzierung wird zwischen 3 Finanzierungsarten unterschieden:

    • Anteilsfinanzierung: Ein bestimmter Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.
    • Fehlbedarfsfinanzierung: deckt den Fehlbedarf, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. 

    Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.

    Online-Dienst

    Fördermittel für Einzelprojekte literarischer Einrichtungen und Aufgaben online beantragen

    ID: B100019_110238477

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Referat K 21 "Literatur und Deutsche Sprache"

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße

    53117 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1868144201

    E-Mail: K21@bkm.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM II 7 "Zuwendungen im Bereich der Kultur"

    Adresse

    Hausanschrift

    Heilbronner Str. 286

    70191 Stuttgart

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 15:30 Uhr Dienstag 07:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 07:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 07:00 - 15:30 Uhr Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358662800

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen dem Förderantrag folgende Dokumente beilegen:

    • Finanzierungsplan,
    • gegebenenfalls Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • kulturelle Einrichtungen;
    • Unternehmen, Organisationen, Institutionen;
    • Personen, die im Literaturbereich tätig sind.

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
    • Eine ordnungsmäßige Geschäftsführung ist gesichert.
    • Sie können die Verwendung der Mittel nachweisen.
    • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
    • Sie setzen die Maßnahme in Deutschland um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Klage

    Hinweis: Ein Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag online bei der BKM stellen.

    Förderung online beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Nach einer ersten Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per EMail. Sie haben die Möglichkeit, beanstandete Punkte zu korrigieren, Informationen, Begründungen und Unterlagen nachzureichen.
    • Der Zuwendungsbescheid wird erlassen, wenn Ihr Projekt alle erforderlichen Fördervoraussetzungen erfüllt.
    • Das BKM erstellt einen Erlass und sendet ihn an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
    • Das BVA prüft den Erlass und erstellt den Förderbescheid.
    • Die BKM informiert die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Absicht und Abwicklung der Förderung.

    Sie erhalten vom BVA einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen. Anträge können laufend gestellt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 12 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 05.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Stichwörter

    Beauftragte Kultur und Medien, Bundesverwaltungsamt, Beauftragte der Bundesregierung, BKM, Kulturstaatsministerin, Kulturförderung, Kultur und Medien, Publikation, Sprache, BVA, Literaturförderung, Literatur, Kultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English