Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme

    Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen

    Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch staatliche Leistungen auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.

    Beschreibung

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

    • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
    • Familienname, frühere Namen,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt,
    • Geschlecht,
    • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
    • zuständige Finanzbehörden,
    • Sterbetag,
    • Tag des Ein- und Auszugs und
    • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen: 
      • IBAN-Nummer
      • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

    Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

    Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.  


    Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

    • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
    • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
    • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
      • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
      • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
      • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (Meldung der IBAN)

    ID: B100019_116204438

    Beschreibung

    ELSTER steht für "Elektronische Steuererklärung" und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung

    Adresse

    Hausanschrift

    DGZ-Ring 12

    13086 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-4040

    E-Mail: IBAN@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle Bankverbindung mit IBAN und gegebenenfalls BIC. BIC ist nur erforderlich, wenn Ihr Bankkonto eine ausländische Bankverbindung hat.
    • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.

    Online:

    • Besuchen Sie Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter elster.de
    • Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.  
    • Gehen Sie im Bereich "Mein ELSTER" auf "Alle Formulare" und wählen Sie das Formular "Meldung der IBAN an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel"
    • Folgen Sie den Anweisungen
    • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.
    •  

    Durch Ihr Kreditinstitut:

    • Sie beauftragen Ihr Kreditinstitut über das Online-Banking, über das Telefonbanking, per Post oder auch persönlich in einer Filiale Ihres Kreditinstituts.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

    Durch eine bevollmächtigte Person:

    • Eine bevollmächtige Person, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung.  

    Für minderjährige Kinder:

    • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist
    • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Stichwörter

    ELSTER, Steuern, Bundeszentralamt für Steuern, Bankdaten, Identifikationsnummer, Kontoverbindung, Bankverbindung ändern, Anzeigen, Anlegen, BZSt-Online-Portal, Mein ELSTER, Elster, IBAN, Bankverbindung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English