Änderungen des technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind Genehmigung

    Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind

    Sie stehen als Lebensversicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und möchten einen technischen Geschäftsplan für Altbestände von Lebensversicherungsverträgen ändern? Dann müssen Sie dafür die Genehmigung der BaFin beantragen.

    Beschreibung

    Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).

    Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.

    Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

    • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
    • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.
       

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung von Änderungen des technischen Geschäftsplans
    • geänderter technischer Geschäftsplan mit Kenntlichmachung der Änderungen
       

    Voraussetzungen

    Ihr Lebensversicherungsunternehmen 

    • ist keine Pensionskasse und keine Sterbekasse, 
    • wird von der BaFin beaufsichtigt und
    • möchte die Genehmigung einer Änderung eines technischen Geschäftsplans für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind, beantragen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage
       

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigung für einen geänderten Geschäftsplan für Lebensversicherungsverträge eines Altbestands können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden. 
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
    • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" - Präfix (GPLV) aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
    • Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin, ob Ihre Unterlagen vollständig und genehmigungsfähig sind. 
    • Sie erhalten elektronisch oder per Post einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Die geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft treten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 2226.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Technischer Geschäftsplan, Lebensversicherung, Lebensversicherungsverträge, Geschäftsplan, Versicherungsaufsicht, Altbestände, Altbestand, Versicherungsaufsichtsgesetz, Erstversicherungsunternehmen, Versicherungsunternehmen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Versicherungswesen, VVaG, BaFin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English