Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen
Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.
Beschreibung
Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Für diese sogenannten
- Grundstoffe
- Drogenausgangsstoffe
- erfassten Stoffe
erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.
Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.
Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 99307-5104
Fax: +49 228 99307-5194
Telefon Festnetz: +49 228 99307-5114
E-Mail: poststelle@bfarm.de
E-Mail: grundstoffe@bfarm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
- optional: Sicherheitsdatenblatt
- optional: Analysezertifikat
Voraussetzungen
- Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.
Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
- Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
- Ihrem vollständigen Namen
- Ihrer vollständigen Anschrift
- Telefonnummer
- Faxnummer, sofern vorhanden
- Ihrer E-Mail-Adresse
- allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
- Post,
- Fax oder
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
7 Tage
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 08.05.2024
Stichwörter
BfArM, Drogenausgangsstoffe, Grundstoffe, Grundstoffhaltige Mischung, Ausfuhr, Erfasste Stoffe, Bewertung, Bundesopiumstelle, Einfuhr, Mischung