Angebot zum Verkauf von Magermilchpulver zur Übernahme in Interventionslager abgeben
Wenn Sie Magermilchpulver vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Beschreibung
Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Magermilchpulver an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.
Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Magermilchpulver zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Online-Dienst
Angebot zum Verkauf von Magermilchpulver zur Übernahme in Interventionslager online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 6845-3962
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))
E-Mail: 513@ble.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie handeln mit Magermilchpulver.
- Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie Magermilchpulver zum Ankauf anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums muss die Europäische Kommission zunächst den Ankauf von Magermilchpulver eröffnen und dazu eine entsprechende Interventionsrichtlinie veröffentlichen.
Das Angebot für den Ankauf von Magermilchpulver können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- eine Kaufbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 04.10.2024
Stichwörter
Ankauf, ÖLH, EU-Kommission, Marktordnungswaren, Landwirtschaft, GAP, BLE, Marktregulierung, Milchsektor, Gemeinsame Agrarpolitik, Magermilchpulver, Kaufvertrag, Agrarpolitik, Einlagerung, Milchmarkt, Marktpreisstützung, Öffentliche Lagerhaltung, EU-Agrarmarktordnung, BMEL