Interventionsbestände Verkauf Abschluss von Weichweizen

    Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen abgeben

    Sie möchten Weichweizen aus Interventionsbeständen kaufen? Dann können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-nährung ein Angebot einreichen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Weichweizen in deutschen Interventionslagern. 

    Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Weichweizen aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.

    Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Online-Dienst

    Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen online abgeben

    ID: B100019_116821696

    Beschreibung

    Mit Hilfe des Online-Antrags der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können Sie Ihr Angebot online einreichen, sobald eine Bekanntmachung veröffentlicht wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 6845-3962

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    E-Mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angebotsformular
    • Sicherheitsformular
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Land-wirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benö-tigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entneh-men.
       

    Voraussetzungen

    • Sie handeln mit Weichweizen.
    • Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch:
    • Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.

    Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.

    Angebot online einreichen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
    • Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die not-wendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den er-forderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Angebotsbestätigung oder
      • eine Ablehnung.

    Angebot per Fax oder Post einreichen: 

    • Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es ei-ne Bekanntmachung der EU gibt.
    • Füllen Sie die Formulare aus.
    • Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unter-lagen per Fax oder Post an die BLE. 
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Angebotsbestätigung oder
      • eine Ablehnung.
         

    Fristen

    Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    EU, Gemeinsame Agrarpolitik, Landwirtschaft, GAP, Weichweizen, ÖLH, Agrarpolitik, Marktordnungswaren, EU-Kommission, Bundesanstalt, Getreide, Kaufvertrag, BLE, Kauf, Öffentliche Lagerhaltung, BMEL, Verkauf, EU-Agrarmarktordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English