Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Zucker Abschluss

    Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker beantragen

    Wenn Sie Zucker herstellen oder vertreiben, können Sie während EU-Marktordnungsmaßnahmen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu zunächst die private Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

    Beschreibung

    Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Zucker gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Zuckersektors unterstützen.

    Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Zucker bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und Preise stabilisieren.

    Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Online-Dienst

    Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker online beantragen

    ID: B100019_116821679

    Beschreibung

    Mit Hilfe des Online-Antrags der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können Sie Ihr Angebot online einreichen, sobald eine Interventionsrichtlinie veröffentlicht wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 6845-3962

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    E-Mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Zucker können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss die Europäische Union während einer Krise des Zuckersektors eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Zucker online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Private Lagerhaltung online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
    • Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Lagervertrag oder
      • eine Ablehnung.

    Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen: 

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung gibt.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Lagervertrag oder
      • eine Ablehnung.

    Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. 
     

    Fristen

    Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    EU-Kommission, Zuckerproduktion, Ausgleich, Zuckerherstellung, Lagervertrag, Zuckermarkt, EU-Agrarmarktordnung, Marktordnungswaren, BMEL, Einlagerung, Krisensituation, BLE, Beihilfegewährung, Beihilfe, Preisstabilisierung, Landwirtschaft, Zuckersektor, Agrarpolitik, Zuckerlagerung, Zucker, Preisstützung, Gewährung, private Lagerhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English