Rente für gesetzlich Unfallversicherte nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung Bewilligung

    Nach einer Rente als Gesamtvergütung eine laufende Rentenzahlung beantragen

    Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.

    Beschreibung

    In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.

    Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.

    Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

    Die Rente wird weitergewährt:

    • als vorläufige Entschädigung (für 3 Jahre) oder
    • auf unbestimmte Zeit.

    Online-Dienst

    Nach einer Rente als Gesamtvergütung eine laufende Rentenzahlung online beantragen

    ID: B100019_106311929

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:

    • Sie nach Ablauf des Gesamtvergütungszeitraums weiterhin eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen oder mehrere Versicherungsfälle (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie können eine laufende Rentenzahlung nach einer Rente als Gesamtvergütung online oder per Post beantragen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Abfindung, Weitergewährung auf Antrag, Versichertenrente, Berufsgenossenschaft, Vorläufige Entschädigung, Unfallkasse, Unfallrente, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gesamtvergütung, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English