UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen

    Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

    Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

    Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt. 

    Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

    ID: B100019_111797328

    Beschreibung

    Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) digital auszufüllen und einzureichen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vinckeufer 12-14

    47119 Duisburg

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 203 8095856

    Telefon Festnetz: +49 203 809580

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutscher Segler-Verband e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gründgensstraße 18

    22309 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 6320090

    Fax: +49 40 63200913

    E-Mail: fuehrerscheine@dsv.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild 
    • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
    • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
    • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
    • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
    • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
    • Senden Sie den Antrag digital ab.
    • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
    • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift

    Antrag per Post:

    • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten des DMYV oder DSV herunter.
    • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
    • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen. 
    • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder den DSV. 
    • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)

    Kosten

    Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.: Gebühr 43.98 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).
    • Wurde Ihr UBI vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT), ehemals Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT), ausgestellt, beantragen Sie bitte dort eine Ersatzausstellung.
       

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Funkzeugnis, Sportschifffahrt, UKW Sprechfunkzeugnis, Namensänderung, Sportboot, UBI, Funk, DMYV, Deutscher Motoryachtverband, Segelboot, Ersatzausfertigung UKW Sprechfunkzeugnis, Freizeitfunk, Änderung Funkzeugnis, UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk, UKW, Binnenschifffahrt, Deutscher Segler Verband, DSV, Motorboot, Binnenschifffahrtsfunk, Verlust des Funkzeugnisses

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English