Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen
Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).
Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 203 8095856
Telefon Festnetz: +49 203 809580
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
- falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
- bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
Voraussetzungen
- Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten des DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 bis 5 Wochen (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.: Gebühr 43.98 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
- Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).
- Wurde Ihr UBI vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT), ehemals Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT), ausgestellt, beantragen Sie bitte dort eine Ersatzausstellung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum Funkzeugnis UBI auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum Funkzeugnis UBI auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
- Gesamtfragenkatalog für das Funkzeugnis UBI als Vorbereitung auf die Prüfung auf der Internetseite des Amts für Binnen-Verkehrstechnik.
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.08.2024
Stichwörter
Namensänderung, UKW Sprechfunkzeugnis, Verlust des Funkzeugnisses, Deutscher Motoryachtverband, Ersatzausfertigung UKW Sprechfunkzeugnis, Deutscher Segler Verband, Funk, Motorboot, UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk, Binnenschifffahrtsfunk, Änderung Funkzeugnis, UBI, Sportboot, Binnenschifffahrt, DMYV, Sportschifffahrt, Funkzeugnis, Freizeitfunk, DSV, Segelboot, UKW