Zuschuss zu den Aufwendungen einer privaten oder freiwilligen Krankenversicherung Bewilligung

    Zuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung beantragen

    Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

    Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

    • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
    • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

    Online-Dienst

    Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

    ID: B100019_103990419

    Beschreibung

    Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antrag
    • bei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
    • Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
    • Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind. 
      • Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
    • Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
    • Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
    • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Einen Zuschuss für Ihre Aufwendungen zur Krankenversicherung beantragen Sie gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag. Wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, benötigt die Rentenversicherung Angaben zur Anschrift der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, dass auch während des Bezugs einer Rente weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht und Beiträge zu zahlen sind, wird der Zuschuss zur Krankenversicherung mit dem Rentenbescheid bewilligt.

    Wenn Sie privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen krankenversichert sind und selbst Beiträge zahlen, erhalten Sie mit dem Rentenantrag ein Formular, das Sie an Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen schicken. Wenn Sie alle Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht haben, entscheidet diese über den Antrag auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dies erfolgt mit dem Rentenbescheid.

    Wenn Sie bereits eine Rente bekommen und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind und noch keinen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen zu Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung erhalten, können Sie diesen auch separat beantragen. 

    Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder per Post stellen.

    Online-Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
    • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
    • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Persönlicher Antrag:

    • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV. 
    • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
    • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alle Unterlagen per Post an Ihren Rentenversicherungsträger.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

    Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail. 

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.)

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen bis 6 Monate 

    Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob Sie den Antrag einzeln oder zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Zudem richtet sich die Bearbeitungsdauer nach der Prüfung beziehungsweise der Ausstellung der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse beziehungsweise Ihrer privaten Krankenversicherung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Zuschuss, freiwillig krankenversichert, DRV, freiwillige Krankenversicherung, Rente, privat krankenversichert, Deutsche Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Rentenversicherungsträger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English