Förderantrag für Abbiegeassistenzsystem stellen
Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.
Anträge können stellen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
- förderfähigen Kraftfahrzeugen,
- die in Deutschland
- zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
- förderfähigen Kraftfahrzeugen,
Gefördert werden:
- bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
- sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen
Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.
Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.
Online-Dienst
Online-Dienst für das Hochladen von Anträgen für Abbiegeassistenzsysteme
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) - Abteilung Förderprogramme
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Christophstraße/Mediapark
Linien:- Straßenbahn: 15
- Straßenbahn: 12
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des Teams Abbiegeassistenzsysteme: Montag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Dienstag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Freitag 09:00 - 11:45 Uhr
Kontakt
Fax: +49 221 5776-1777
Telefon Festnetz: +49 221 5776-0
E-Mail: IchWillDenAssi@balm.bund.de
E-Mail: poststelle@balm.bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Kontrollformular
- gegebenenfalls Änderungsmitteilung
Voraussetzungen
Zuwendungsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Halterinnen und Halter
- Leasingnehmende und Mieter
von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind
- Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
- Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz
Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland
- zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sein und
- für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
- Rufen Sie Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) im Antragsportal des BALM auf.
- Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen und digital zu befüllen.
- Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
- Das Kontrollformular drucken Sie aus, unterschreiben es und scannen dieses anschließend als Anlage ein.
- Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
- Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Monate (Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie eine Frist von insgesamt 5 Monaten, um mit der Maßnahme zu beginnen und sie zu bezahlen. Damit ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem gemeint. Die Frist beginnt, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Sie müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten beginnen. Innerhalb von weiteren 2 Monaten müssen Sie die Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus nachweisen. Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode entnehmen Sie der Internetseite des BALM.)
Bearbeitungsdauer
105 Tage (Die Bearbeitungsdauer kann abhängig vom Einzelfall deutlich kürzer oder länger ausfallen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Zweckbindung
Die Abbiegeassistenzsysteme sind zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Jede Abweichung hiervon während der Zweckbindungsfrist müssen Sie dem BALM umgehend anzeigen. Dazu zählen:
- technische Abschaltung
- Ausbau
- Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Kraftfahrzeuges
- vorzeitiges Beenden von Leasing oder Mietverträgen
- Nichtverwendung aus anderen Gründen
Eine nicht zweckentsprechende Verwendung kann zur Teilaufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Teilrückzahlung der gewährten Zuwendung führen.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides; eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist auf Antrag möglich. Bis zu diesem Termin haben Sie spätestens die Maßnahme durchzuführen und den Verwendungsnachweis vorzulegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.12.2024
Stichwörter
Abbiegeassistent, Kfz, Güterverkehr, Abbiegeassistenzsysteme, Fördergelder, Lastkraftwagen, Förderung, Förderantrag, Kraftfahrzeuge, Projektförderung, Zuwendung beantragen, Lkw, Güterkraftverkehr