Zuwendungen zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen Bewilligung

    Förderantrag für Abbiegeassistenzsystem stellen

    Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

    Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

    Anträge können stellen:

    • Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
      • förderfähigen Kraftfahrzeugen,
        • die in Deutschland
        • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.

    Gefördert werden:

    • bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
    • sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen

    Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

    Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

    Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

    Online-Dienst

    Online-Dienst für das Hochladen von Anträgen für Abbiegeassistenzsysteme

    ID: B100019_117900977

    Beschreibung

    Auf dem Antragsportal laden Sie Ihre Anträge zu Abbiegeassistenzsystemen online hoch.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) - Abteilung Förderprogramme

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 34

    50672 Köln

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Christophstraße/Mediapark
      Linien:
      • Straßenbahn: 15
      • Straßenbahn: 12

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Teams Abbiegeassistenzsysteme: Montag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Dienstag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr Freitag 09:00 - 11:45 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 221 5776-1777

    Telefon Festnetz: +49 221 5776-0

    E-Mail: IchWillDenAssi@balm.bund.de

    E-Mail: poststelle@balm.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kontrollformular
    • gegebenenfalls Änderungsmitteilung

    Voraussetzungen

    Zuwendungsberechtigt sind

    • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Halterinnen und Halter
    • Leasingnehmende und Mieter

    von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

    Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind

    • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
    • Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz

    Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland

    • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sein und
    • für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

    • Rufen Sie Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) im Antragsportal des BALM auf.
    • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen und digital zu befüllen.
    • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
    • Das Kontrollformular drucken Sie aus, unterschreiben es und scannen dieses anschließend als Anlage ein.
    • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
    • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Monate (Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie eine Frist von insgesamt 5 Monaten, um mit der Maßnahme zu beginnen und sie zu bezahlen. Damit ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem gemeint. Die Frist beginnt, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Sie müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten beginnen. Innerhalb von weiteren 2 Monaten müssen Sie die Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus nachweisen. Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode entnehmen Sie der Internetseite des BALM.)

    Bearbeitungsdauer

    105 Tage (Die Bearbeitungsdauer kann abhängig vom Einzelfall deutlich kürzer oder länger ausfallen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Zweckbindung

    Die Abbiegeassistenzsysteme sind zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Jede Abweichung hiervon während der Zweckbindungsfrist müssen Sie dem BALM umgehend anzeigen. Dazu zählen:

    • technische Abschaltung
    • Ausbau
    • Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Kraftfahrzeuges
    • vorzeitiges Beenden von Leasing oder Mietverträgen
    • Nichtverwendung aus anderen Gründen

    Eine nicht zweckentsprechende Verwendung kann zur Teilaufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Teilrückzahlung der gewährten Zuwendung führen.

    Bewilligungszeitraum

    Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides; eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist auf Antrag möglich. Bis zu diesem Termin haben Sie spätestens die Maßnahme durchzuführen und den Verwendungsnachweis vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Stichwörter

    Abbiegeassistent, Kfz, Güterverkehr, Abbiegeassistenzsysteme, Fördergelder, Lastkraftwagen, Förderung, Förderantrag, Kraftfahrzeuge, Projektförderung, Zuwendung beantragen, Lkw, Güterkraftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English