Ausnahme und Genehmigung von Alternative Nachweisverfahren (AltMoC) Erteilung

    Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht beantragen

    Sie benötigen eine Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht oder eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)? Dann müssen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, sofern es in Ihrem Fall zuständig ist.

    Beschreibung

    Als Privatperson, Organisation, Einzelunternehmerin und Einzelunternehmer oder sonstige selbstständig tätige Person können Sie folgende Genehmigungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen:

    • Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139
    • Genehmigung eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)

    Für die annehmbaren Nachweisverfahren (AMC) der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) können Sie alternative Nachweisverfahren beantragen, sofern diese mit der betreffenden EU-Verordnung in Einklang stehen. Hierzu müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Die Nachweisverfahren können die Bereiche Technik und Umweltschutz, Betrieb und das Luftfahrtpersonal betreffen.

    Das LBA ist für die Genehmigung der Ausnahmen beziehungsweise alternativen Nachweisverfahren zuständig, sofern der zugrundeliegende Sachverhalt in die Zuständigkeit des LBA fällt. Aktuell können Sie hier Ausnahmen oder alternative Nachweisverfahren beantragen, die im Zuständigkeitsbereich des LBA eine der folgenden Rechtsgrundlagen berühren:

    • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
    • Verordnung (EU) Nr. 748/2012
    • Verordnung (EU) Nr. 965/2012
    • Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
    • Verordnung (EU) 2015/640
    • Verordnung (EU) 2018/1139 (nur Artikel 11)
    • Verordnung (EU) 2019/945
    • Verordnung (EU) 2019/947

    Online-Dienst

    Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht online beantragen

    ID: B100019_117302462

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für Ausnahmen vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139:

    • Nachweis dringender und unvorhersehbarer Umstände oder dringender betrieblicher Erfordernisse
    • Beschreibung von Art und Umfang der Ausnahme
    • gegebenenfalls Musterbezeichnung, Werknummer und Kennzeichen des betroffenen Luftfahrzeugs
    • gegebenenfalls Maßnahmen zum Ausschluss einer Beeinträchtigung des Sicherheitsniveaus
    • gegebenenfalls EASA-Project-Number und Classification
    • gegebenenfalls Nummer der Lufttüchtigkeitsanweisung und Änderungsstand der Lufttüchtigkeitsanweisung
    • gegebenenfalls Unbedenklichkeitserklärungen 

    Für alternative Nachweisverfahren (AltMoC):

    • Beschreibung des alternativen Nachweisverfahrens
    • Beschreibung des Sicherheitsniveaus des alternativen Nachweisverfahrens:
      • beispielsweise FMEA-Dokumente, Risikobetrachtungen oder Ähnliches
    • gegebenenfalls Nachweis oder Bezugnahme auf bereits genehmigtes alternatives Nachweisverfahren

    Voraussetzungen

    Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139:

    • Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
    • Sie geben die Vorschrift an, von der Sie die Ausnahme beantragen.
    • Sie benötigen die Genehmigung aufgrund von dringenden, unvorhersehbaren Umständen oder dringenden betrieblichen Erfordernissen.
      • Sie können diesen Umständen oder Erfordernissen nicht angemessen Rechnung tragen.
    • Sicherheit, Umweltschutz und die Einhaltung der anwendbaren grundlegenden Anforderungen sind trotz der Ausnahmegenehmigung gewährleistet.
    • Anwendungsbereich und Dauer der Ausnahme sind auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
    • Sie wenden die Ausnahme nichtdiskriminierend an
    • Es besteht keine Gefahr einer Verzerrung der Marktbedingungen.

    Für alternative Nachweisverfahren (AltMoC):

    • Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
    • Sie geben die Vorschrift des AMC (Acceptable Means of Compliance) an, für das Sie ein alternatives Nachweisverfahren beantragen.
    • Es gibt einen signifikanten einschlägigen Unterschied des AltMoC zum betreffenden AMC.
    • Sie halten ein gleichwertiges Sicherheitsniveau der AltMoC im Vergleich zum AMC ein.
    • Risikobewertung, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und ihrer delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie ein gleichwertiges Sicherheitsniveau im Vergleich zum AMC nachweist
    • Sie geben mindestens einen Startzeitpunkt für die Ausnahme an; optional den Zeitraum des alternativen Nachweisverfahrens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Anträge im Zusammenhang mit Ausnahmen und alternativen Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht können Sie online, per Post oder per Fax stellen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
    • Im Anschluss können Sie den Antrag digital absenden.
    • Je nachdem, auf welcher Rechtsgrundlage Ihr Antrag beruht, wird Ihr Antrag an das zuständige Fachreferat im LBA weitergeleitet.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.

    Antrag per Post:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Antrag per Fax:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Fax an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 12 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob und wann Sie alle Unterlagen einreichen und in welchen Umfang diese dem LBA vorliegen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Stichwörter

    EASA, Agentur für Flugsicherheit, AMC, AltMoC, Risikobewertung, Risikobetrachtung, Luftfahrt, Alternative Nachweisverfahren, Luftrecht, Flugsicherheit, Ausnahme Luftrecht, Annehmbare Nachweisverfahren, Luftfahrt-Bundesamt, Ausnahmegenehmigung, Europäisches Luftrecht, Europäische Agentur Flugsicherheit, Luftrechtsausnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English