Nachweis der Kompetenz von Fernpiloten der offenen Kategorie und der offenen Unterkategorien A1 / A3 für den von Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) Ausstellung

    Einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge absolvieren

    Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

    Beschreibung

    Um in Deutschland Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen oder Flugmodelle, die mindestens 250 Gramm wiegen, sicher und legal führen zu können, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online ausgestellt. Er ist 5 Jahre gültig. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt.

    Sie erhalten den EU-Kompetenznachweis A1/A3, wenn Sie einen Online-Lehrgang und eine anschließende Onlineprüfung erfolgreich absolvieren. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, aus denen Sie die richtigen auswählen müssen. Die Themen sind zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht und Datenschutz. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten. Wenn Sie nicht bestehen, können Sie den Lehrgang und die Prüfung wiederholen.

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, kann Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag für Sie stellen. Den Lehrgang und die Onlineprüfung müssen Sie jedoch selbst absolvieren.

    Der Lehrgang zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist eine Art Einstiegskurs für Fernpilotinnen und Fernpiloten. Er dauert inklusive Prüfung circa 3 bis 6 Stunden. Er berechtigt zum Führen von UAS in der sogenannten offenen Betriebskategorie, Unterkategorien A1 und A3.

    Die offene Betriebskategorie A1 gilt für sehr leichte Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. In dieser Kategorie ist der Betrieb in der Nähe von Menschen erlaubt, vorausgesetzt, Sie halten einen Mindestabstand ein. Für diese Kategorie wird der Online-Lehrgang zwar empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

    Die offene Betriebskategorie A3 betrifft schwerere Drohnen, die mehr als 250 Gramm, aber weniger als 25 Kilogramm wiegen. Diese Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Menschen eingesetzt werden, es sei denn, Sie sind bei der LBA registriert und erfüllen spezielle Sicherheitsanforderungen.

    Während des Betriebes eines solchen UAS müssen Sie den Kompetenznachweis immer dabeihaben.

    Online-Dienst

    Einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge online absolvieren

    ID: B100019_110885453

    Beschreibung

    Im Onlinetrainingsportal für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie den Online-Lehrgang und die Onlineprüfung absolvieren und finden Informationen für den Betrieb von Drohnen und anderen UAS.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre sind:

    • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Den Lehrgang und die Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 können Sie ausschließlich online durchführen.

    • Gehen Sie auf das Onlinetrainingsportal lba-openuav.de des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) und absolvieren Sie dort den Lehrgang anhand der Lehrmaterialien.
    • Im Anschluss machen Sie eine Trainingsprüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
    • Haben Sie mindestens 75 Prozent der Trainingsfragen richtig beantwortet, können Sie sich für die Onlineprüfung registrieren.
    • Führen Sie die Onlineprüfung durch. Dies ist entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
    • Nach erfolgreich durchgeführter Onlineprüfung wird Ihnen der Nachweis mit Fernpiloten-ID umgehend im PDF-Format ausgestellt. Sie können ihn herunterladen und speichern.
    • Sie zahlen die Gebühr über eine Bezahlseite.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Gültigkeit des EU-Kompetenznachweises A1/A3 beträgt 5 Jahre. Sie können den Kompetenznachweis nur innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängern, danach müssen Sie die Prüfung erneut absolvieren.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Stunden (Der Online-Lehrgang nimmt durchschnittlich 3 bis 6 Stunden in Anspruch. Die Onlineprüfung können Sie innerhalb von 45 Minuten absolvieren.)

    Kosten

    Gebühr für die Abnahme der Onlineprüfung und die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 25.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Verlängerung oder Änderung des EU-Kompetenznachweises A1/A3. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 15.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Fernpilotin, LBA, A3, Kompetenznachweis, Luftverkehrsgesetz, Drohne, Unmanned Aircraft System, Drohnenpilotin, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, EU-Drohnenführerschein, Unbemanntes Luftfahrzeug, Flugmodell, Drohnenpilot, UAS, Fernpiloten-ID, A1, Luftfahrt-Bundesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English