UAS-Betreiber und Stellen für die Durchführung einer praktischen Ausbildung von Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien Anerkennung

    Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten abgeben

    Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

    Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

    • Kontaktdaten,
    • Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
    • Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

    Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

    Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch

    • eine bestehende Anerkennung verlängern,
    • Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
    • die Anerkennung aufheben lassen.

    Online-Dienst

    Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten online abgeben

    ID: B100019_110136053

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular

    Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis (Kopie),
      • Reisepass (Kopie) oder
      • Aufenthaltstitel (Kopie).
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

    Voraussetzungen

    Stellen:

    • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
    • Sie erfüllen alle Anforderungen  für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

    UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:

    • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
    • Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
    • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
    • Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

    Online-Erklärung:

    • Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
      • eine Anerkennungsbestätigung und
      • einen Gebührenbescheid.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Erklärung per Post:

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
      • eine Anerkennungsbestätigung und
      • einen Gebührenbescheid
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 7 Tage (Sind alle Angaben vollständig, dauert die durchschnittliche Bearbeitung zwischen 1 Tag und 1 Woche.)

    Kosten

    Gebühr für die Erstbeantragung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 500.00 EUR bis 1500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Verlängerung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 250.00 EUR bis 1000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Änderung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 35.00 EUR bis 225.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    STS, Drohne, Spezielle Kategorie, Drohnenpilotin, Anerkannter Betreiber, Ferngesteuerter Flugkörper, Anerkannte Betreiberin, Specific category, Standardszenario, Fernpilotin, e-ID, Betreiber, Unbemannte Luftfahrzeugsysteme, Flugmodell, Drohnenregistrierung, Unmanned Aircraft System, anerkannte Stelle, PStF-P, Betreiberin, Szenario, Drohnenpilot, Luftverkehrsgesetz, Unmanned Aerial Vehicle, Unbemanntes Luftfahrzeug, LBA, Fernpilot, Luftfahrt-Bundesamt, UAS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English