Vereinfachtes Betreiberzeugnis für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (LUC) beantragen
Wenn Ihr Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert ist, können Sie ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis beantragen. Dieses berechtigt Sie dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse zum internen UAS-Betrieb selbstständig zu bearbeiten.
Beschreibung
Wenn Ihre Organisation als Betreiberin von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert ist, können Sie beim LBA ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) beantragen. Dieses wird im Englischen als Light UAS Operator Certificate bezeichnet.
Das LUC berechtigt Ihre Organisation dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse, welche normalerweise eine Behörde durchführt, unternehmensintern selbstständig zu bearbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Autorisieren von Betriebserklärungen sowie das Ändern oder das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen.
Welche Prozesse Sie mit einem Betreiberzeugnis selbstständig durchführen dürfen, hängt von Ihren Erfahrungen mit diesen Prozessen ab. Der Umfang Ihrer Rechte ist in der Regel zunächst eingeschränkt und kann vom LBA schrittweise erweitert werden.
Für Ihren Antrag ist das LBA zuständig, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder Drittstaat Ihre Organisation sitzt. Im Antrag machen Sie unter anderem Angaben
- zum gewünschten Genehmigungsumfang des LUC ("Rechte", im Englischen "privileges" genannt),
- zu Ihrer bisherigen Erfahrung mit den Genehmigungsprozessen,
- zum Aufbau Ihres Management- und insbesondere Sicherheitsmanagementsystems sowie
- zur Benennung einer verantwortlichen Betriebsleiterin oder eines verantwortlichen Betriebsleiters (englisch: Accountable Manager).
Falls Sie erstmalig ein LUC beantragen, sollten Sie vorab das LBA für ein Vorgespräch kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu relevanten Erfahrungen klären.
Ein LUC ist unbegrenzt gültig. Sie können es auf Antrag beim LBA jedoch:
- aussetzen lassen,
- ändern oder
- zurückgeben.
Änderungen am LUC-Genehmigungsumfang oder LUC-Managementsystem sind beim LBA zu beantragen. Genehmigungsfreie Änderungen sind dem LBA zu melden.
Online-Dienst
Vereinfachtes Betreiberzeugnis für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (LUC) online beantragen
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Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)
Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580
E-Mail: pstf@lba.de
E-Mail: uas@lba.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- LUC-Manual
- Spezifikation der gewünschten LUC-Rechte
- Nachweise über Erfahrungen mit gewünschten LUC-Rechten, zum Beispiel erfolgreich eingereichte Betriebserklärungen oder ausgestellte Betriebsgenehmigungen
- Nachweise über Erfahrung mit den gewünschten Rechten
- gegebenenfalls: Angaben zum Betrieb mit Daten zum Betriebsgebiet, Risikobewertung nach
- einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
- einem Specific Operations Risk Assessment (SORA) Vorschlag eines Zeitplans für die Antragsbearbeitung
Falls Sie eine Änderung beantragen, sind von oben genannten Unterlagen jene erforderlich, die für die Änderung relevant sind.
Bei einer Rückgabe des LUC sind außer dem Antragsformular keine Unterlagen notwendig.
Falls Sie Ihren SItz außerhalb der EU haben, beantragen Sie das LUC online, müssen jedoch folgende Unterlagen zur Authentifizierung per Post oder E-Mail einreichen:
- ausländisches Äquivalent eines Handels- oder Vereinsregisterauszugs,
- Kopie des Ausweisdokuments einer vertretungsberechtigten Person sowie deren Unterschrift.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über einen in Deutschland ausgestellten Online-Ausweis.
- Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen.
- Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung mit dem UAS-Betrieb und damit verbundenen behördlichen Antragsprozessen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 5 Nummer 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Artikel 12 Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission Artikel 18d vom 24. Mai 2019
- Commission Implementing Regulation (EU) 2019/947 of 24 May 2019 on the rules and procedures for the operation of unmanned aircraft
- Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können das LUC online beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Wenn sich Ihr Sitz außerhalb der EU befindet: Senden Sie die zur Authentifizierung geforderten Unterlagen per Post oder E-Mail an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag und stimmt mit Ihnen gegebenenfalls Termine für Audits ab.
- Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- ein LUC oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Fristen
Für das Beantragen oder Ändern eines LUC besteht keine Frist.
Antragsfrist: 1 Monat (Beantragen Sie die Rückgabe des LUC spätestens einen Monat vor dem nächsten Verrechnungszyklus, um unnötige Kosten zu vermeiden.)
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Monate
Kosten
Gebühr für Ausstellung eines LUC. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 2000.00 EUR bis 6000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Änderung eines LUC. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 6000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für das Aussetzen eines LUC. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 100.00 EUR
Gebühr für die jährliche Überprüfung des LUC-Inhabers ab dem dritten Jahr. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 250.00 EUR bis 2500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023
Stichwörter
LUC-Manual, UAV, Flugmodell, Drohne, LUC, LUC-Certificate, LUC-Handbuch, UAS-Betreiber, Specific category, Unmanned Aerial Vehicle, LUC-Zeugnis, LUC-Genehmigung, LUC-Authorization, Betriebskategorie speziell, LUC-Approval, Spezielle Betriebskategorie, Spezielle Kategorie, e-ID, Betreiberzeugnis, Unbemanntes Luftfahrzeug, Luftverkehrsgesetz, Luftfahrt-Bundesamt, LUC-Betreiberzeugnis, UAS, LUC-Authorisation, Light UAS Operator Certificate, Ferngesteuerter Flugkörper, LUC-Zertifikat, Unmanned Aircraft System, LBA