Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen
Sie benötigen als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter ersatzweise eine neue Flugbegleiterbescheinigung? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Ersatzausstellung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen, müssen Sie dies begründen.
Folgende Gründe sind möglich:
- Verlust
- Diebstahl
- Änderung personenbezogener Daten: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- sonstige Gründe, zum Beispiel wenn die bisherige Flugbegleiterbescheinigung nicht mehr lesbar oder zerrissen ist und dadurch unbrauchbar ist.
Online-Dienst
Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 531 2355-3298(für Erteilung Leitungspersonal)
Fax: +49 531 2355-9099(für Flugbegleiterbescheinigungen)
Fax: +49 531 2355-3299(für Erteilung Leitungspersonal)
Telefon Festnetz: +49 531 2355-0
E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de
E-Mail: RefB2@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder sonstigen Gründen beantragen:
- Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
- wenn keine Kopie der Flugbegleiterbescheinigung vorliegt: Kopie des Grundkurszertifikats
- wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Änderung personenbezogener Daten beantragen:
- Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
- wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
- Behördliches Dokument, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts
Allgemein:
- weitere für die Bescheinigung relevante Unterlagen
- Ausweisdokument zur Identifikation, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Flugbegleiterbescheinigung beziehungsweise haben eine im Fall eines Verlusts besessen.
- Liegt das Ausstellungsdatum Ihrer Flugbegleiterbescheinigung mehr als 60 Monate zurück, müssen Sie einen Flugeinsatz in den vergangenen 60 Monaten nachweisen.
Für die erneute Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:
- Die initial ausstellende Organisation besteht nicht mehr.
- Die initial ausstellende Organisation besitzt nicht mehr die Genehmigung zur Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen.
- Die zu ersetzende Flugbegleiterbescheinigung wurde vom LBA ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Sie können die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung online über das Bundesportal oder per E-Mail oder Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch, oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
- Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
- Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des LBA und laden Sie von dort das Antragsformular für die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn, scannen Sie ihn ein und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den Antrag per Post einsenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
- Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
- Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen (Die Ersatzausstellung erfolgt erst nach Bezahlung der Vorkassenrechnung.)
Kosten
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code, den Sie zum Bezahlen nutzen können.: Gebühr 70.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.08.2024
Stichwörter
Cabin Crew Attestation, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Stewardess, Flugbegleiterbescheinigung, Flugbegleiter, Ersatzausstellung, CCA, Ersatz, Cabin Crew, Flugbegleitung, Steward, Flugbegleiterin, Erneute Ausstellung