Meldungen über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Entgegennahme
    99159008261000

    Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden

    Sie leiten, vertreten oder managen ein Eisenbahnunternehmen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) über gefährliche Ereignisse zu informieren.

    Beschreibung

    Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.

    Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.

    Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.

    Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:

    • die Folgen,
    • die ermittelten Ursachen,
    • die eingeleiteten Maßnahmen.
       

    Online-Dienst

    Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb online melden

    ID: B100019_120915700

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eisenbahn-Bundesamt - Referat 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinemannstraße 6

    53175 Bonn

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    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.  

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • Eisenbahnbetriebsleiterin oder Eisenbahnbetriebsleiter
    • Vertreterin oder Vertreter von Eisenbahnbetriebsleiterinnen oder Eisenbahnbetriebsleitern oder
    • Safetymanagerin oder Safetymanager in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen. 

    Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden. 

    Ereignismeldungen online einreichen: 

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag zu Ereignismeldungen im Eisenbahnverkehr. 
    • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. 
      • Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Nutzerkonto Bund oder das ELSTER-Unternehmenskonto.
    • Senden Sie die Ereignismeldung ab. 
    • Das EBA prüft Ihre Meldung.
    • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
    • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

    Ereignismeldung per E-Mail einreichen:

    • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des EBA herunter und füllen Sie es aus.
    • Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die zuständige Stelle im EBA.
    • Das EBA prüft Ihre Meldung.
    • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
    • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

    Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
     

    Fristen

    Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.

    Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.
     

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2025

    Stichwörter

    EBA, Störungen, STE-Anlagen, EVU, Unfälle, Ereignismeldung, EIU, Bahnverkehr, Unfall, Störung, IOH-Anlagen, Eisenbahnverkehr, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English