Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen
Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.
Beschreibung
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:
- die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
- sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
- eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.
Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.
Online-Dienst
Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" online stellen
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120322
53045 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Bonn UN Campus
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsantrag
- gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan
Voraussetzungen
- Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.)
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
30 bis 90 Tage (Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.08.2023
Stichwörter
Entwicklungspolitik, Bildungsarbeit, Entwicklungshilfe, Fördermittel, Gesellschaftspolitik, politische Bildung, Nichtregierungsorganisation, NGO, Transformationsland, Änderungsantrag, Förderantrag, Projektberichterstattung, Mittelanforderung, entwicklungswichtige Vorhaben, Partnerland, Hilfsprojekt, Zuwendung, Politische Stiftung, BMZ, Entwicklungsland