Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Änderung

    Änderung eines vom BMZ geförderten Vorhabens im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beantragen

    Als DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus müssen Sie Änderungen bei Förderprojekten zur beruflichen Aus- und Fortbildung dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

    Beschreibung

    Als Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können Sie Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Ihre Projekte müssen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit laufen. Zudem sollen sie die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

    Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

    • inhaltliche Änderung,
    • Änderung der Projektlaufzeit,
    • finanzielle Aufstockung,
    • Fördermittelreduzierung,
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
    • Mittelübertragung.

    Online-Dienst

    Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online beantragen

    ID: B100019_111797389

    Beschreibung

    Das Bundesportal bietet Ihnen die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, wenn sich bei Ihrem geförderten Projekt im Bereich beruflicher Aus- und Fortbildung etwas ändert.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 9910535-3761

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3761

    E-Mail: RL104@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Begründung der Änderung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Voraussetzungen

    • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
      • Deutscher Akademischer Austauschdienst
      • Alexander von Humboldt Stiftung
      • International Sustainability Campus

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online mitteilen.

    Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

    • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ. 
    • Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ. 
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
    • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

    Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

    • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
    • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 11.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungs- und Schwellenländer, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Hochschulförderung in Entwicklungsländern, DAAD, Berufliche Aus- und Fortbildung, Alexander von Humboldt Stiftung, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, Bildung, BMZ, International Sustainability Campus, Entwicklungsländer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English