Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten möchten, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Sie können beim BMZ eine Förderung für Neu- oder für Folgevorhaben beantragen.
Online-Dienst
Förderung für Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
Linie:- S-Bahn: S1, S2, S25
- Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
Linie:- Bus: 123, M41
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916
E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
- Antrag für Neu- oder für Folgevorhaben
- ausführliche Projektbeschreibung, inklusive Ziel, Wirkungen, Nutzen für Zielgruppe
- Logframe
- Finanzierungsplan
- gegebenenfalls Chapeau Papier, falls es sich um ein Vorhaben mit Potential zum Humanitarian-Development-Peace (HDP)-Nexus handelt
Voraussetzungen
- Sie sind eine in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation.
- Sie haben eine zweistufige Trägerprüfung absolviert.
- Sie haben eine Projektidee eingereicht, die ausgewählt wurde.
- Sie haben eine Projektskizze eingereicht, die ebenfalls ausgewählt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Neu- oder Folgeantrag für Projektförderung können Sie online oder per Post beim BMZ stellen.
- Damit Sie einen Antrag stellen können, muss vorab eine Trägerprüfung stattfinden. Die Trägerprüfung läuft zweistufig ab.
- Rufen Sie das Online-Antragsportal auf der Bengo-Internetseite von Engagement Global auf. Registrieren Sie sich per Organisationsname, Name (Vor-/Nachname), E-Mail-Adresse und selbst erstelltem Kennwort. Nach Bestätigung der Registrierung (opt-in) können Sie das Formular der Trägerprüfung online mit weiteren Daten ausfüllen.
- Die zweite Stufe der Trägerprüfung übernimmt Referat G22 des BMZ.
- Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhalten Sie eine Trägernummer, die Sie bei der Beantragung eines Neu- oder Folgevorhabens beim BMZ angeben müssen.
- Sie besprechen Ihr Projektvorhaben mit dem BMZ und reichen eine Projektskizze bei dem BMZ ein.
- Bei positiver Rückmeldung vom BMZ reichen Sie einen Vollantrag für ein Neu- oder Folgevorhaben ein.
Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen wollen:
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Fristen
Antragsfrist: 1 bis 6 Wochen (Neu- und Folgevorhaben müssen Sie mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn einreichen. Nach erfolgter Bewilligung sind zudem auch grundlegende Berichtspflichten zu beachten: Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen Sie der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.)
Bearbeitungsdauer
6 Wochen (Nachdem eine Projektskizze ein positives Votum erhalten hat, werden Sie aufgefordert, ein Neu-/ Folgevorhaben zu beantragen. Das erfolgt meistens etwa 8 Monate nach der Veröffentlichung des Calls über die Bengo-Seiten von Engagement Global. Die Bewilligung der Zuwendung für ein Projekt läuft meistens über 3 bis 5 Jahre. Es kann vorab eine Trägerprüfung durch Engagement Global geben. Dies kann mehrere Monate dauern.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 26.07.2024
Stichwörter
Entwicklungshilfe, Neuvorhaben, Folgeantrag, Neuantrag, Krisenbewältigung, KWI-Titel, Entwicklungszusammenarbeit, strukturbildende Übergangshilfe, Projektförderung, Folgevorhaben