Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" anfordern
Sie können Fördermittel abrufen, wenn Ihnen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit bewilligt wurde.
Beschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann die entsprechende Auszahlung.
Online-Dienst
Mittelanforderung aus der Projektförderung Medien- und Meinungsfreiheit online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Mittelanforderung
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Mittel jedoch innerhalb der Projektlaufzeit anfordern.
Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einem Antrag können auch mehrere Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023
Stichwörter
Pressefreiheit, Medien EZ, Mittelanforderung, Medien Entwicklungszusammenarbeit, Medienförderung, DW, Medienentwicklung, Deutsche Welle Akademie, DWA, Medien und Meinungsfreiheit, Anforderung von Mitteln, Deutsche Welle, BMZ, Meinungsfreiheit, Medienförderung in Entwicklungsländern